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Ein besonderes Kunstwerk Die Reife einer Summierung

Aus einem besonderen Anlaß kam man am 30. September in die Tschepeler Werke im XXI. Budapester Bezirk. Der Landesverband der Gewerkschaften hatte vor drei Jahren eine Bewerbung ausgeschrieben zum Schaffen eines Denkmals für die bei Arbeitsunfällen Verunglückten und Verletzten. Den Auftrag bekamen der Bildhauer Tibor Budahelyi (VUdAK-Mitglied) und der Architekt Attila Kiss. Die Initiative selbst ist in Europa einzigartig, obwohl Zahlen für die Berechtigung solch eines Mahnmals sprechen: jährlich verunglücken mehr als 100 Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, die Zahl der Verletzungen liegt bei 20.000 pro Jahr.
Bei der feierlichen Einweihung der monumentalen Statue sprach Kunsthistorikerin Júlia N. Mészáros, sie wob in ihre Rede auch die Berechtigung des Auftrags an Tibor Budahelyi ein, der als Schlosser in der Tschepeler Fabrik zu arbeiten begann. Aber auch die Tatsache, daß sein Großvater, der seinerzeit sein Glück in Amerika versuchte, in einer Gießerei in Philadelphia bei der Arbeit verletzt wurde, bedeutet die biographische Bindung des summierenden Bildhauers zum Denkmal. Die Statue stellt eine Kirche bzw. einen Kirchturm dar, im unteren Teil ist ein Sarkophag mit der Silhouette eines Toten, die Spitze ist eine Prisma aus Glas, das Sinnbild der göttlichen Fügung, das Streben zum Himmel wird auch durch die Lichtstrahlen und bei Nacht durch die Beleuchtung symbolisiert. Die geometrische Formenwelt ist sichtbar, das Denkmal ist in einem die Abbildung der Gedanken des Künstlers über die erlebte Welt der Industrialisierung. Kunsthistorikerin Mészáros betonte, daß dies ein reifes Werk des Künstlers sei, ein wichtiger Meilenstein in seinem Schaffen.
Überhaupt ist dies in unserer heutigen Zeit ein modernes Kunstwerk, da die öffentlichen Statuen meistens figurativ verhaftet sind. Ein Meilenstein des Bildhauers Budahelyi sowie ein Meilenstein im Hinblick auf die Initiative: Das reife Kunstwerk Budahelyis ist im Industriepark der Csepelwerke (Budapest, XXII., Dunalejáró u. 13) zu besichtigen.

A. K.

NZ 41/2010